Hinweisgeberformular

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften des EU- und nationalen Rechts erlangt haben und diese melden, insbesondere:

  • Straftatbestände
  • Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht
  • bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, die in § 2 HinSchG abschließend benannt werden

(Es gibt im Formular keine verpflichtenden Felder! Sie können Ihren Hinweis vollständig anonym abgeben!)

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