Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften des EU- und nationalen Rechts erlangt haben und diese melden, insbesondere:
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Hinweisgebende/r
Hinweisempfänger/in
Hinweisinhalt
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