Hinweisgeberformular

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften des EU- und nationalen Rechts erlangt haben und diese melden, insbesondere:

  • Straftatbestände
  • Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht
  • bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, die in § 2 HinSchG abschließend benannt werden

(Es gibt im Formular keine verpflichtenden Felder! Sie können Ihren Hinweis vollständig anonym abgeben!)

Hinweisgebende/r

Anonym

Hinweisempfänger/in

Funktion

Hinweisinhalt

Das Jugendhaus Sorchennest sichert Ihnen zu, dass alle angebenden Daten nur nach den gültigen Datenschutzbestimmungen und entsprechend des Hinweisgeberschutzgesetzes verwendet werden.

Bitte addieren Sie 7 und 6.
Datenschutzhinweis: