Der Vorstand

Unser Vorstand wurde wie folgt gewählt:

Frau Anja Blume als Vorstandsvorsitzende,
Frau Ines Materna-Braun als stellvertretende Vorstandsvorsitzende,
Herr Christian Griwahn als Beisitzer,
Frau Liane Schöpa als Beisitzerin und
Frau Brigitte Karallus als Beisitzerin.

§ 1 - Festlegung der Vorstandssitzung

  • Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, aber mindestens 4x im Jahr statt. Die Termine werden in den Vorstandssitzungen festgelegt.

  • Auf schriftlichen Antrag eines Vorstandsmitgliedes muss der 1. Vorsitzende oder bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende eine Sitzung unverzüglich anberaumen, wenn in dem Antrag die zu beratende Angelegenheit und der Grund, weswegen sie vor der nächsten festgelegten Sitzung beraten werden soll, angegeben worden sind.

§ 2 - Tagesordnung

  • Der 1. Vorsitzende stellt im Benehmen mit der Geschäftsführung die Tagesordnung auf.

  • Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung können von jedem Vorstandsmitglied jederzeit, spätestens jedoch zu Beginn der Sitzung gestellt werden. Dem muss die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder zustimmen.

§ 3 - Einladung

  • Zu den Vorstandssitzungen lädt der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, durch die Geschäftsstelle schriftlich ein. Die vorläufige Tagesordnung ist mitzuteilen.

  • Die Einladung samt vorläufiger Tagesordnung soll an die Vorstandsmitglieder spätestens 7 Tage vor der Sitzung versandt werden. Dies gilt nicht bei besonders eilbedürftigen Angelegenheiten.

  • Eine keinen Aufschub duldende Sitzung ist ordnungsgemäß einberufen, wenn die Einladung unter Bekanntgabe des Beratungsgegenstandes spätestens 3 Tage vor der Sitzung versandt ist.

  • Bereits vorliegende Anträge von Vorstandsmitgliedern (Vorlagen) sollen an die Sitzungsteilnehmer mit der Einladung versandt werden.
  • Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich.

  • Der Vereinsgeschäftsführer nimmt in der Regel an den Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht teil.

  • Der Vorstand kann sachkundige Personen zur Sitzung zulassen.

  • Beratungsgegenstände sind vertraulich zu behandeln.

§ 5 - Leitung der Sitzung

  • Der 1. Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, eröffnet und leitet und schließt die Sitzung. Sind sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende verhindert, leitet das dienstälteste Vorstandsmitglied die Sitzung.
  • Der Leiter der Sitzung ist für die Aufrechterhaltung der Odnung verantwortlich. Er erteilt den Rednern das Wort und ist berechtigt, die Anwesenden, die seinen Anordnungen nicht Folge leisten, das Wort zu entziehen.

§ 6 - Anwesenheitsliste

  • Für jede Sitzung des Vorstandes ist eine Anwesenheitsliste zu führen.

§ 7 - Beschlussfähigkeit

  • Der Vorstand ist beschlussfähig. Wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder mitwirkt.

  • Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzustellen.

§ 8 - Beratung und Abstimmung

  • Gegenstand der Beratung und Abstimmung sind nur die in der entgültigen Tagesordnung festgelegten Beratungspunkte.

  • Abstimmungsberechtigt sind nur die stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes.

  • Ein Vorstandsmitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Vornahme eines Rechtsgeschäftes zwischen dem Verein und ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsgeschäftes zwischen ihm und den Verein betrifft. Im übrigen ist ein Vorstandsmitglied nicht stimmberechtigt, wenn über Angelegenheiten des Vereins beraten wird, die die Interessen eines Vorstandsmitgliedes, seines Ehegatten, seiner Eltern, Kinder und Geschwister oder einer von ihm Kraft Gesetz oder Vollmacht vertretenen Person, berühren. Das Vorstandsmitglied ist jedoch vor der Beschlussfassung zu hören.

  • Der Leiter bestimmt die Art der Abstimmung (z. B. Zuruf, Handzeichen, schriftliche Abstimmung). Schriftlich ist abzustimmen, wenn es mindestens 1/3 der anwesenden Vorstandsmitglieder verlangt.

  • Beschlüsse werden mit der Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

  • Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort ohne Aussprache abzustimmen.

§ 9 - Niederschrift

  • Über jede Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Leiter der Sitzung und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.

  • Aus der Niederschrift müssen ersichtlich sein:

    • Bezeichnung und laufende Nummer der Sitzung

    • Ort und Tag, Beginn und Ende der Sitzung

    • Sitzungsteilnehmer

    • Entgültige Tagesordnung

    • Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

    • die Anträge

    • Art und Ergebnis der Abstimmung

    • Wortlaut der Beschlüsse

    • die von den Sitzungsteilnehmern ausdrücklich zur Niederschrift abgegebenen Erklärungen.

  • Eine Ausfertigung der Sitzungsniederschrift wird an alle Vorstandsmitglieder vom Sitzungsleiter durch die Geschäftsführung übersandt.

  • Einwendungen gegen den Inhalt der Niederschrift sind spätestens in der nächsten Vorstandssitzung zu erheben. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand in der nächsten Sitzung.

  • Wird fristgerecht keine Einwendung erhoben, so gilt die Niederschrift als von den Sitzungsteilnehmern genehmigt.

§ 10 - Abstimmung ohne Vorstandssitzung

  • In eiligen Fällen kann der Vorsitzende eine Beschlussfassung durch telefonische, telegraphische oder schriftliche Erklärung der einzelnen Vorstandsmitglieder herbeiführen.

  • Für den Fall des schriftlichen Verfahrens setzt der Vorsitzende eine Frist zu einer schriftlichen Stimmabgabe fest, sie soll mindestens drei Tage betragen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Stimmabgabe, so gilt dies als Stimmenthaltung.

  • Der Vorsitzende stellt das Ergebnis der Abstimmung fest. Der Vorsitzende teilt das Ergebnis der Abstimmung in der nächsten Vorstandssitzung mit.